„Die beiden wesentlichen Problem sind schleppende Vergütungsverhandlungen und stark verspätete Zahlungen, insbesondere der Sozialhilfeträger, für bereits erbrachte Leistungen“, heißt es in dem Schreiben der Bundesverbände an die Verhandlungsführer der Parteien zum Koalitionsvertrag im Bereich Pflege. Gefordert wird im Koalitionsvertrag folgende Formulierung zu verankern: „Um die pflegerische Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche Sicherheit der Einrichtungen und Dienste zu gewährleisten, werden wir Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen vereinfachen und beschleunigen.“
Um dieses Ziel zu erreichen, werden konkrete Vorschläge dargelegt, unter anderem:
- Genehmigungsfiktion bei Vergütungsverhandlungen: Wenn innerhalb von sechs Wochen nach vollständiger Antragstellung keine substanziellen Verhandlungen zustande kommen, sollen beantragte Vergütungssteigerungen automatisch in Kraft treten.
- Strafzahlungen bei Verzögerungen: Verfahrensverschleppungen sollen gesetzlich zu Strafzahlungen oder Schadensersatz führen, sofern gesetzliche Fristen nicht eingehalten werden.
- Ermöglichung gemeinsamer Vergütungsverhandlungen für ambulante Pflegedienste für SGB XI und SGB V Leistungen.
- Etablierung systematischer Vergütungszuschläge für Wegstrecken in unterversorgten ländlichen Regionen für ambulante Pflegedienste und Tagespflegen.
- Ermöglichung der Empfehlung von Risikozuschlägen in pauschalierter Höhe.
- Die Wirtschaftlichkeitsprüfung durch einen externen Vergleich soll sich auf Pflegesatz-erhebliche Aufwendungen jenseits der Personalkosten beschränken. Damit soll verhindert werden, dass hohe Personalkosten, die nach der gesetzlichen Regelung zwingend zu refinanzieren sind, die angemessene Vergütung eines unternehmerischen Wagnisses ausschließen.
Das Verbandsschreiben „Koalitionsverhandlungen: Sicherung der wirtschaftlichen Situation von Pflegeeinrichtungen“ finden Sie hier.