Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wird die Corona-KiföVO M-V zum 1. August 2020 durch die anliegende Corona-KiföVO M-V abgelöst und ab dem 1. August gelten die anliegenden Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Die Corona-KiföVO M-V ist am 16. Juli veröffentlicht worden.
Im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ist wieder eine zeitlich uneingeschränkte Förderung der Kinder gemäß § 7 KiföG M-V möglich. Gleichzeitig wird Gruppenarbeit und die Durchführung offener und teiloffener Konzepte grundsätzlich wieder erlaubt.
Hier finden Sie die Corona-KiföG Verordnung (Stand 14.07.2020):
Verordnung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 (Corona-Kindertagesförderungsverordnung – Corona-KiföVO M-V)
Hier finden Sie die aktualisierten Hygienehinweise (Stand 14.07.2020)
Hygienehinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in MV im Zusammenhang mit dem Corona-Viirus ab 1. August 2020
Hier finden Sie die aktualisierten FAQs
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in der Kindertagesförderung ab dem 1. August 2020 (Stand 14.07.2020)