Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu sichern bzw. herzustellen, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben.
Mit Blick auf Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind für die Umsetzung dieser Ziele insbesondere die rechtlichen Anforderungen der VN-Behindertenrechtskonvention (VN-BRK) an eine inklusive Gesellschaft und damit auch an ein inklusives Sozialleistungssystem maßgeblich.
Der Entwurf sieht im Wesentlichen Änderungen und Regelungen zu folgenden Punkten vor:
- Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe
- Verfahrenslotsen
- Leistungserbringung
- Kostenheranziehung in einem inklusiven SGB VIII
- Länderöffnung
- Gerichtsbarkeit
Das BMFSFJ hat zur Stellungnahme bis zum 2. Oktober 2024 aufgefordert.
Hier finden Sie den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz -IKJHG) sowie die Synopse