Kabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassung

Das Bundeskabinett hat am 15. November die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Das Bundeskabinett hat am 15. November die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.
Damit wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. In einem weiteren Schritt steigt er zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 rechtsverbindlich um.
Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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