Interessensbekundungsverfahren für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten (GWO)

Die Förderung der Gemeinwesensorientierten Projekte geht in eine neue Runde. Bewerbungsfrist ist der 19. Mai 2021.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in den vergangenen Jahren im Rahmen seines Programms zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erfolgreich gemeinwesensorientierte Projekte gefördert, die der Stärkung der Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft dienen sollten.

Das Programm wurde neu ausgerichtet und in den Maßnahmenkatalog des Kabinettssauschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus aufgenommen. Es wird ausgebaut zu einem Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“

Zweck der Neuausrichtung ist es, das Programm zukunftsorientiert zu gestalten und passgenau auf aktuelle gesellschaftliche Bedürfnisse zuzuschneiden. Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert das Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ Projekte, die direkt vor Ort das Zusammenleben in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum nachhaltig positiv verändern.

Neuausrichtung des Programms
Die Projekte eröffnen Räume für gemeinsame Aktivitäten und die Chance, sich gegenseitig kennen, akzeptieren und wertschätzen zu lernen und flankieren den Spracherwerb. Im Fokus dieses neuen Bundesprogramms stehen die gelingende Integration und Teilhabe sowie ein auf gegenseitiger Wertschätzung beruhendes Zusammenleben in Vielfalt als wesentliche Bausteine des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Gleichberechtigte Teilhabe, Respekt und Anerkennung
Voraussetzung hierfür sind vertrauensvolle soziale Kontakte, die in den einzelnen Kommunen und Quartieren entstehen. Dabei geht es darum, auf lokaler Ebene darauf hinzuwirken, Unterschiede anzuerkennen und den gegenseitigen Respekt sowie den friedlichen Umgang mit Konflikten zu stärken, aber auch gemeinsame Werte zu erkennen und zu leben. Gleichberechtigte Teilhabechancen zu schaffen, Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte für gesellschaftliches Engagement zu gewinnen, und somit das Ehrenamt zu stärken, sind ebenfalls wichtige Elemente des neuen Bundesprogramms.

Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich neukonzipierte und schlüssige Projektideen, die einen klar erkennbaren roten Faden aufweisen. Für Fragen der Förderfähigkeit von Maßnahmen und weitere Inhaltliche Fragen, lesen Sie bitte sorgfältig den Leitfaden für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung eines Projektes aus dem Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden“ im Anhang.

Fördermodalitäten:

Maximale Fördersumme: 70.000 Euro jährlich
Maximale Projektlaufzeit: Drei Kalenderjahre (bis zu 36 Monate) 
Einbringung von Eigenmitteln: mindestens 10 Prozent

Nicht förderfähig sind Projekte, die bereits begonnen haben oder die einen Schwerpunkt auf der Durchführung von Sprachkursen, Integration in den Arbeitsmarkt, Sport, Migrationsberatung und Beratung im Sinne des Case-Management oder Gesundheitsmanagement haben, und Projekte, die während des Schulbetriebs stattfinden.

Themenschwerpunkte:
Für Ihr Projekt müssen Sie einen der nachfolgenden Schwerpunkte wählen:

1. Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zu einer gemeinwesensorientierten und sozialen Gemeinschaft
Eine Gesellschaft, die zusammenhält, gibt allen Mitgliedern – alteingesessenen und neu zugewanderten - die Chance, sich gleichberechtigt in das gesellschaftliche Leben einzubringen und an ihm teilzuhaben. Vertrauensvolle soziale Kontakte, die aus einer gelebten Vielfalt vor Ort entstehen, sind ein wesentlicher Baustein des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Gesucht werden Projekte, deren Maßnahmen geeignet sind, durch gemeinsames Gestalten und durch vielfältige positive Interaktionen das Gemeinschaftsgefühl der Teilnehmenden untereinander sowie die Zugehörigkeit zur lokalen Gemeinschaft zu stärken und sichtbar zu machen. Ziel ist es, das Miteinander vor Ort positiv zu gestalten und ein identitätsstiftendes Zugehörigkeitsgefühl zu einer gemeinwesensorientierten und sozialen Gemeinschaft entstehen zu lassen.

Dabei sind auch Projekte von Interesse, die durch ihre Maßnahmen dazu beitragen, negative Folgen der Corona Pandemie wie soziale Distanz und Isolation vor Ort im Stadtteil oder der Nachbarschaft abzumildern.

2. Vielfalt leben - Akzeptanz von Diversität fördern
Gelegenheiten für nachhaltigen Austausch führen zu besserem Wissen über unterschiedliche Lebensweisen und deren kulturelle Hintergründe, sie bauen Vorurteile ab, fördern die Akzeptanz von Diversität und tragen zu einem respektvollen Miteinander bei.

Gesucht werden Projekte, die den Aufbau eines respektvollen Umgangs untereinander zum Ziel haben: durch die Stärkung einer demokratischen Debattenkultur und der Herausbildung von interkultureller sowie interreligiöser Kompetenz bei Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Im Mittelpunkt soll hier ein von Toleranz und gegenseitigem Respekt getragener Austausch sowie ein interkultureller Dialog stehen, der Einblicke in unterschiedliche Lebenswelten ermöglicht, und dadurch dazu beiträgt, Vorurteile abzubauen und gemeinsame Werte zu erkennen.

3. Engagiert vor Ort – Sichtbarmachung und Stärkung von ehrenamtlichem Engagement
Das Bundesprogramm will das interkulturelle Zusammenleben vor Ort fördern und verbessern. Jede und jeder Einzelne soll sich als Teil unserer Gesellschaft wahrnehmen und die Chance erhalten, sich in das gesellschaftliche Miteinander einzubringen. Gesellschaftlicher Zusammenhalt braucht Menschen, die sich für das Zusammenleben vor Ort einsetzen. Daher unterstützt das Bundesprogramm insbesondere Projekte, die das ehren-amtliche Engagement fördern.

Gesucht werden Projekte, deren Maßnahmen geeignet sind, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu ermutigen, sich aktiv in die Gemeinschaft einzubringen und sich freiwillig zu engagieren. Im Rahmen des Projektes sollen daher Möglichkeiten aufgezeigt und geboten werden, in welch vielfältiger Weise dies umsetzbar ist. Ein weiterer Projektansatz kann sein, die mitgebrachten und erworbene Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund sowie ihr Engagement in der Gemeinschaft sichtbar zu machen. Hierfür sollen auch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen eingeplant werden.

4. Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs
Das Bundesprogramm flankiert nach wie vor den Spracherwerb in den Integrationskursen, indem die Projekte Möglichkeiten bieten, erworbene Sprachkenntnisse im Alltag weiter einzuüben und durch Teilhabemöglichkeiten neue soziale Lebenswelten kennenzulernen.

Gesucht werden Projekte, deren Maßnahmen sich speziell an Teilnehmende von Integrationskursen richten und ihnen helfen, Kontakte zur Aufnahmegesellschaft zu knüpfen. Den Teilnehmenden wird ermöglicht, die im Integrationskurs erlernten Sprachkompetenzen durch den alltäglichen Austausch (keine Schulungsangebote) und die aktive Interaktion mit deutschsprechenden Personen zu pflegen und zu erweitern. Hierdurch soll die gleichberechtigte Teilhabe und das freiwillige Engagement von Kursteilnehmenden gestärkt werden.

Antragsverfahren: 
Am Antragsverfahren über unsere Zentralstelle beim Gesamtverband ändert sich nichts:

1. Bitte reichen Sie zwei Unterlagen bis zum 19.05.2021 per Mail beim Gesamtverband ein unter mig@paritaet.orgbeim Gesamtverband ein:
a) eine Excel-Tabelle mit dem Gesamtfinanzierungsplanfür das Projekt für die gesamte beantragte Projektlaufzeit, und
b) ein Word-Dokument mit der Projektskizze (bitte ausschließlich die Formate aus dem Anhang anwenden, sonst betrachten wir die Projektskizze als nicht förderfähig.
Bitte senden Sie keine weitere Unterlagen zu, die darin enthaltene Informationen müssen in der vorgegebene Reinfolge eingegeben werden)

Hier finden Sie einen Leitfaden für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung des Projektes.

2. Der Paritätische Gesamtverband wird eine inhaltliche und finanztechnische Prüfung durchführen, und sich anschließend - falls wir Änderungsbedarf sehen - bei Ihnen melden.
3. Sie werden nach der Prüfung vom Gesamtverband aufgefordert, die Unterlagen in Papierform mit Unterschrift und Stempel per Post an den Gesamtverband nach Berlin zu schicken. 
4. Alle förderfähigen Projektskizzen werden unterschrieben und gestempelt an das BAMF Ende Juni weitergeleitet.   
5. Die Träger, die für die Förderung ausgewählt werden, sollten voraussichtlich im Oktober dazu aufgefordert werden, einen Antrag zu stellen.   

Kontakt für Rückfragen
Sollten Sie Fragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich bitte gerne an unseren Kollegen vom Paritätischen Gesamtverband, Sergio Cortez:

Sergio Andrés Cortés Núñez
Telefon: 030 24636-437
Mobil: 0176 631 14 322
E-Mail: mig@paritaet.org