Interessensbekundungsverfahren Beratungsdienste

Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat ein Interessensbekundungsverfahren für Angebote der Sozial- und Gesundheitsberatung gestartet. Träger sind aufgerufen, bis zum 27. November Beratungsangebote zu benennen, die sie im Landkreis (weiterhin oder neu) anbieten möchten.

Das Interessensbekundungsverfahren dient zur Vorbereitung der "Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung" im Sinne des Wohlfahrtsfinanzierungs- und –transparenzgesetzes.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen hatte ursprünglich für April 2020 eine Auftaktveranstaltung geplant, in deren Rahmen der nach damaligem Sachstand bis Januar 2021 umzusetzende zweite Abschnitt des Wohlfahrtsfinanzierungs- und –transparenzgesetzes mit den Spitzenverbänden, Verbänden, Vereinen der freien Wohlfahrt und sonstigen Trägern sozialer Arbeit erörtert werden sollte. Auf Grund der Corona-Pandemie konnte dieses Vorhaben jedoch nicht realisiert werden.

Auch wenn das Inkrafttretens des zweiten Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und –transparenzgesetzes mit seinen Regelungen zur sozialen und gesundheitlichen Beratung voraussichtlich um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben wird, drängt die Zeit zur Planung. 

Der Landkreis hat nach eigener Aussage unlängst damit begonnen, Kontakt zu den in der Beratung im Landkreis Vorpommern-Rügen tätigen Trägern und Vereinen aufzunehmen bzw. deren Beratungsstellen zu besuchen.

Vor diesem Hintergrund möchte der Landkreis Vorpommern-Rügen allen im Landkreis tätigen Trägern der sozialen Arbeit und Vereinen der freien Wohlfahrt die Möglichkeit eröffnen, ihr gegebenenfalls bestehendes Interesse an der Durchführung von Beratung im Sinne des Wohlfahrtsfinanzierungs- und –transparenzgesetzes im Landkreis Vorpommern-Rügen zu bekunden. Die Abfrage dieser Interessensbekundung erfolgt unverbindlich.

Einer ernsthaften Interessensbekundung sollte ein Konzept beigefügt werden, das zumindest Aufschluss über die Beratungsart, den Inhalt der Beratung, den voraussichtlichen Standort der Beratungsstelle, die (barrierefreien) Räumlichkeiten, Sprechzeiten, die Qualifikation der Fachkraft bzw. Fachkräfte, die Vollzeitäquivalente der Fachkraft bzw. Fachkräfte sowie die voraussichtlichen Personal- und Sachkosten gibt.

Um die entsprechenden Verbände, Vereine und Träger zu erreichen und über die Möglichkeit der Interessensbekundung informieren zu können, hat sich der Landkreis an den Paritätischen MV gewendet und um Unterstützung gebeten.

Die Interessensbekundung einschließlich Konzept ist bis spätestens 27. November 2020 zu richten an:

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet Sozialplanung
z.Hd. Frau Hogh
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

Bei Fragen hinsichtlich der Abfrage bzw. der Interessenbekundung stehen im Landkreis als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

Frau Manuela Hogh
Manuela.Hogh@lk-vr.de
(03831) 357 – 1719

Frau Juana Geiseler
Juana.Geiseler@lk-vr.de
(03831) 357 – 1727