Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz tritt in Kraft

Ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) für Freiwillige unter 27 Jahren ist neuerdings auch in Teilzeit möglich. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Flexibilität und mehr Anerkennung in den Freiwilligendiensten.

Am 28. Mai 2024 wurde das Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 29. Mai 2024 in Kraft getreten. Bewerber*innen unter 27 Jahren, die sich in einem Freiwilligendienst engagieren wollten, mussten dies bisher in Vollzeit tun. Ein Einsatz in Teilzeit war bisher nur möglich, wenn besondere persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe vorlagen, die mittels Attest nachgewiesen werden mussten.

Ebenso wie bei lebensälteren Freiwilligen gilt die Voraussetzung weiterhin, dass der Dienst mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst und alle Beteiligten - insbesondere die Einsatzstellen - mit der Teilzeitbeschäftigung einverstanden sind. Das Taschengeld verringert sich dann anteilig.