Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, informiert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom 27. Juni an Einbürgerungsinteressierte und potenziell Einbürgerungsberechtigte über die Voraussetzungen und die Abläufe der Einbürgerung. Denn gut informierte Einbürgerungsinteressierte stellen auch gut vorbereitete Anträge und haben realistische Erwartungen an das Verfahren. Das erleichtert die Arbeit in den Staatsangehörigkeitsbehörden.
Hier finden Sie einen Überblick über die Elemente der Kampagne:
- Wesentlicher Bestandteil der Kampagne ist eine zentrale Website des Bundes, die seit heute online ist. Unter www.einbürgerung.de finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragsstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Ferner bietet die Website diverse Tools, wie z. B. ein Erklärvideo und einen digitalen Quick-Check, mit dem Interessierte überprüfen können, ob sie die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.
- Daneben gibt es eine Broschüre mit umfassenden Informationen zur Einbürgerung und zum Verfahren sowie eine Kurzversion als Flyer. Beides können Sie über das Publikationsportal der Bundesregierung bestellen: www.publikationen-bundesregierung.de
- Auf Social Media wirkt die Integrationsbeauftragte z.B. mit dem Format „Fakt-statt-Fake“ Falschinformationen entgegen. Sie beantwortet zudem Fragen der Nutzerinnen und Nutzer im Format „Ask Me Anything“. Daneben kommen auch Menschen zu Wort, die bereits eingebürgert sind, und erzählen von ihren Erfahrungen.