Bei den Freiwilligen ab 25 Jahren bleibt es hingegen bei dem Freibetrag von 250 Euro auch über den 1. Juli 2023 hinaus.
Für Menschen egal welchen Alters, die Leistungen nach § 82 SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, bleibt der Grundfreibetrag bei einem Freiwilligendienst ebenfalls bei 250 Euro. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass alle Freiwilligen den vollen Freibetrag beim Bürgergeld in Höhe von 520 Euro monatlich erhalten.