Hinweisgeberschutzgesetz in leichter Sprache

Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Die Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz liegen nun in Leichter Sprache vor.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und regelt den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten am dem Inkrafttreten des Gesetzes ein ordnungsgemäß eingerichtetes Hinweisgebersystem vorweisen können müssen. Für kleinere Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten gilt diese Verpflichtung ab dem 17. Dezember 2023.

Um die wichtigsten Inhalte und Regelungen des HinSchG allen Personen verständlich und zugänglich zu machen, hat der Paritätische Gesamtverband die Informationen  in Leichter Sprache veröffentlicht. Diese können Sie auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverbandes abrufen.

 


Weiterführende Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (nicht in Leichter Sprache) finden Sie hier:

Fachinfo des Paritätischen Gesamtverbandes

Bundesgesetzblatt