Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode hat am 28. März 2023 im Rechtsausschuss eine Anhörung zum Schutz von sogenannten "Whistleblowern" stattgefunden. Zuvor hatte der Bundesrat am 10. Februar 2023 einen Gesentzwenturf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutz abgelehnt. Die Regierungsfraktionen hatten daraufhin das Vorhaben in zwei getrennte Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist.
Der neu eingebrachte Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes ist weitgehend identisch mit dem am 16. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf. Allerdings nimmt er ausdrücklich Beamte der Länder und Kommunen aus seinem Anwendungsbereich aus. Dadurch ist nach Einschätzung der einbringenden Regierungsfraktionen keine Zustimmung des Bundesrates mehr erforderlich. In einem zweiten, zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz" wird diese Einschränkung wieder aufgehoben. Dieses Gesetz soll bereits vor dem eigentlichen Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten, so dass letzteres von Anfang an dem ursprünglichen, vom Bundesrat abgelehnten Gesetz entsprechen würde.
In der Anhörung des Rechtsausschusses wurden gewichtige Bedenken gegen dieses Vorgehen geäußert. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach die Aufspaltung von Gesetzesvorhaben in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil gebilligt, allerdings verlangt, dass eine solche Gestaltung nicht willkürlich oder missbräuchlich sein darf, was hier aber zweifelhaft sein könnte. Daher wurde von den Kritikern empfohlen, stattdessen das Vermittlungsverfahren zu durchlaufen. Letztendlich hatte der Rechtsausschuss die beiden Gesetzesentwürfe dennoch verabschiedet.
Die zweite und dritte Lesung im Bundestag war bereits für den vergangenen Donnerstag, 30. März 2023, vorgesehen. Auf Drängen der Bundesregierung hätte der Bundesrat (unter Abkürzung der Frist) schon am Freitag entscheiden sollen, wozu sich dieser jedoch nicht bereitfand und den darauf gerichteten Antrag ablehnte. Auch lag dem Bundestag bereits ein Antrag der Unions-Fraktion vor, in dem die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen wurde. Daraufhin waren die geplanten Abstimmungen über die beiden Gesetzesentwürfe kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden.
Die Suche nach einem Kompromiss geht daher weiter. Die nächste Sitzung des Bundesrats ist am 12. Mai 2023. Vor Ende Mai / Anfang Juni ist daher kaum mit dem Inkrafttreten eines Hinweisgeberschutzgesetzes zu rechnen. Auch ist derzeit noch nicht klar, was letztendlich im Detail gelten wird. Der Paritätische MV wird seine Mitglieder über die weiteren Entwicklungen informieren.
Hinweis: Der Text basiert auf Ausführungen von Dr. Ingo Vollgraf, Paritätischer Gesamtverband.