Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2021 finden wieder die Wahlen der Frauenbeauftragten und Werkstatträte in Werkstätten für behinderte Menschen statt.
Frauenbeauftragte in Werkstätten stehen auch fünf Jahre nach Einführung ihres Amtes im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes vor großen Herausforderungen: Frauen mit Behinderungen erfahren nach wie vor besonders häufig Gewalt und Übergriffe. 58 bis 75 Prozent der Frauen mit Behinderungen haben im Erwachsenenalter körperliche Gewalt erlebt. Frauenbeauftragte in Werkstätten und in anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe können dem entgegenwirken, indem sie den Betroffenen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie dabei unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen.
Die BAG WfbM hat deshalb die Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen“ erarbeitet. Diese soll den Mitgliedswerkstätten Handlungsempfehlungen zur bestmöglichen Unterstützung der Frauenbeauftragten geben. Anhand von konkreten Beispielen wird gezeigt, wie die Arbeit von Frauenbeauftragten in den Werkstätten etabliert und gefördert werden kann.
Da die Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten“ viel positive Resonanz hervorgerufen hat, wurde sie nun von der BAG WfbM in Leichte Sprache übersetzt.
Im anliegenden Dokument finden Sie die Handreichung in Leichter Sprache oder zum Downloaden unter den nachfolgenden Links:
Die Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten“ in Leichter Sprache kann hier heruntergeladen werden.
Die Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten“ in Schwerer Sprache kann hier heruntergeladen werden.