Der Paritätische Gesamtverband hat seine Handreichung zum Besserstellungsverbot aktualisiert und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Als wichtiger Grundsatz im Zuwendungsrechts kommt dem Besserstellungsverbot erhebliche Bedeutung zu. Zugleich bestehen hinsichtlich seiner Auslegung und Anwendung nach wie vor zahlreiche Abgrenzungsfragen.
Ziel der Handreichung ist es, die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen sowie die praktischen Auswirkungen des Besserstellungsverbots darzustellen.
Dabei berücksichtigt die Handreichund bereits die zum 22.05.2026 in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getretenen Änderungen an den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO). Demnach gilt das Besserstellungsverbot in MV nicht für Unternehmen, in denen ein Tarifvertrag oder eine vergleichbare Regelung, die sich an lokalen orts- und arbeitsmarktüblichen Bedingungen anlehnt oder orientiert, zur Anwendung kommt.
Die Handreichung des Paritätischen Gesamtverband zum Download finden Sie hier.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte (Abstract) zum Download finden Sie hier.