Gesamtfinanzierungsbedarf 2024 durch das LAGuS veröffentlicht

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat als zuständige Stelle die Höhe des Gesamtfinanzierungsbedarfs zur Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung in Land Mecklenburg-Vorpommern sowie die darauf entfallenden Finanzierungsanteile für das Jahr 2024 veröffentlicht.

Am 27. Oktober 2023 hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) als zuständige Stelle Höhe des Gesamtfinanzierungsbedarfs zur Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung im Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie die darauf entfallenden Finanzierungsanteile auf seiner Homepage für das Jahr 2024 veröffentlicht (§ 9 Abs. 3 PflAFinV, §§ 32, 33, 35 PflBG).

Der Gesamtfinanzierungsbedarf gibt an, wie hoch die gesamten Kosten für die generalistische Ausbildung in einem Bundesland sein werden, für die gesetzlich festgelegte Akteure anteilig aufkommen.

Für das Finanzierungsjahr 2024 beträgt der Gesamtfinanzierungsbedarf der generalistischen Pflegeausbildung 139.397.507,41 EUR.

Dabei entfallen auf die Einzahler in den sog. Pflegeausbildungsfonds folgende Anteile:

  • Krankenhäuser mit 57,2380 Prozent = 79.788.345,29 EUR,
  • Pflegeeinrichtungen (ambulant und teil-/stationär) mit 30,2174 Prozent = 42.122.302,40 EUR,
  • Land Mecklenburg-Vorpommern mit 8,9446 Prozent = 12.468549,45 EUR,
  • Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent = 5.018.310,27 EUR.

Die Pflegeeinrichtungen reichen Ihre Anteile über ein komplexes Verfahren an die Pflegebedürftigen weiter. Der Paritätische setzt sich seit Beginn des Pflegeberufegesetzes dafür ein, dass die Kosten der generalistischen Pflegeausbildung nicht nur von den Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen und Kunden von ambulanten Pflegediensten getragen werden.