Gemeinsame Erklärung zum Schutz von Pflegebedürftigen und Pflegekräften im Herbst und Winter

Ein flächendeckendes Impfangebot mit den neu zugelassenen angepassten Impfstoffen, umfassende Hygiene- und Testkonzepte und ein einfacher Zugang von infizierten Pflegebedürftigen zur Arzneimittelversorgung sollen die pflegerische Versorgung auch im Falle ansteigender Infektionszahlen im Herbst und Winter sicherstellen.

Darauf haben sich das Bundesministerium für Gesundheit, die Pflegeverbände, die Pflegekassen sowie die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe in einer gemeinsamen Erklärung verständigt. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Pflegekräfte gleichermaßen vor Infektion und Überlastung zu schützen.

Auf Initiative des Bundesgesundheitsministers wurde am 6. Oktober 2022 eine Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Gesundheit, der Bundesverbände der Leistungserbringer in der Pflege, des GKV-Spitzenverbands, des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe zur Bewältigung der Corona-Pandemie und der Rolle der Pflegeeinrichtungen im Herbst/Winter 2022/2023 veröffentlicht.

Die Gemeinsame Erklärung zum Schutz von Pflegebedürftigen und Pflegekräften im Herbst und Winter ist auf der Internetseite des BMG einsehbar.