GEMA kündigt Rahmenvertrag mit der Wohlfahrt / Information zur MPLC

Die GEMA hat zum 31. Dezember 2021 den Rahmenvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden gekündigt. Dadurch entfallen ab dem 1. Januar 2022 die für Mitglieder des Paritätischen geltenden GEMA-Vergünstigungen.

Seit 2017 galt der Rahmenvertrag zwischen der GEMA und der BAGW. Mit dem Rahmenvertrag wurden Mitgliedern der Wohlfahrtsverbände pauschal 20 Prozent Nachlass auf die GEMA-Gebühren gewährt. Zudem wurden weitere Nachlässe, wie für die Musikwiedergabe in Aufenthaltsräumen, durch den Rahmenvertrag geregelt.

Was die Kündigung nach derzeitigem Stand für die Einrichtungen im Einzelnen bedeuten wird und wie sich dies auf den Nachlass auswirkt, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rundschreiben der BAGFW.

Information zur MPLC
In Vergangenheit wurde vermehrt über Schreiben der MPLC (Motion Picture Licensing Company) an unsere Mitglieder berichtet. Die MPLC ist als Verwertungsgesellschaft beim deutschen Marken- und Patentamt registriert. Damit einhergehend ist die MPLC berechtigt, Rechte geltend zu machen. Wenn man nun der Rechtsauffassung ist, dass das Weiterleiten der Empfangssignale bis in die Bewohnerzimmer eine öffentliche Wiedergabe darstellt, dann müssten auch die von der MPLC verlangten Gebühren geltend gemacht werden. Andernfalls gibt es dieselben Reaktionsmöglichkeiten wie gegenüber den Forderungen der GEMA und der ZWF.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.