Im September 2019 wurde ein Gesamtvertrag zwischen der BAGFW und der VG Musikedition geschlossen. Über die ausgehandelten Bedingungen und Gebühren wurde zum damaligen Zeitpunkt informiert.
Die VG Musikedition teilt mit, dass die Gebühren für die jährlichen Pauschalbeträge für Vervielfältigungen ab dem 1. Juli 2021 erhöht werden. Die Erhöhung orientiert sich laut VG Musikedition an der Inflationsrate. Die Gebühr wird von 67 Euro auf 71 Euro gesteigert.
Der Gesamtvertragsrabatt von 20 Prozent zusätzlich zu dem Sozialrabatt von 10 Prozent bleibt davon unberührt. Um diese Rabatte weiterhin nutzen zu können, ist wie bisher auch, der Abschluss eines Einzel-Lizenzvertrages nötig.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der BAGFW oder der Homepage der VG Musikedition.
Abgrenzung VG Musikedition und GEMA
Die VG Musikedition nimmt hauptsächlich die Vervielfältigungsrechte von musikalischen Noten in Form von Fotokopien zur Verwendung in Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Musikschulen, Volkshochschulen, Pflegeeinrichtungen für Senioren und Behinderte, aber auch in Gottesdiensten wahr. Die VG Musikedition ist eine kleinere Verwertungsgesellschaft, die aber für gewisse Berufsfelder wie Musiklehrer oder Kirchenmusiker große Bedeutung besitzt.
Die GEMA hingegen ist die bekannteste deutsche Verwertungsgesellschaft. Die GEMA vertritt Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Die GEMA kassiert für die Urheber, sobald die Musik eines von ihr vertretenen Rechteinhabers öffentlich aufgeführt wird. Das betrifft sowohl Live-Konzerte, wie auch die Herstellung von Tonträgern, die Wiedergabe im Fernsehen, Radio, Internet, aber auch in Diskotheken, Gaststätten und viele weitere Nutzungsarten. Weitere Informationen zur GEMA finden Sie hier.