Fragerecht nach Impfstatus und Versicherungsschutz in der Haftpflicht-Versicherung

Arbeitgeber in bestimmten Einrichtungen sind befugt, Beschäftigte nach ihrem Impf- und Serostatus zu fragen. Das regeln die m Änderungen am Infektionsschutzgesetz.

Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz im Hinblick auf die Abfrage des Impf- und Serostatus sind 15. September 2021 in Kraft getreten.

Die Änderungen regeln unter anderem, dass Arbeitgeber zum Beispiel in Pflegeheimen, Schulen, Kitas oder Flüchtlingsunterkünften den Impf- und Serostatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen.  

Einschätzung des UNION Versicherungsdienstes
Der UNION Versicherungsdienst hat sich mit dem Fragerecht nach dem Impfstatus und Versicherungsschutz in der Haftpflicht-Versicherung auseinandergesetzt und inhaltlich eingeordnet. Diese Einschätzung finden Sie hier.