Fortbildung „Kostenrechnung und Vergütungsverhandlung für ambulante Dienste“

Am 5. März findet in Schwerin für Mitglieder des Paritätischen die Fortbildung „Kostenrechnung und Vergütungsverhandlung für ambulante Dienste“ mit Andreas Heiber statt. Adressaten des Tagesseminars sind Leitungskräfte, Finanzbuchhalter*innen und Verhandler*innen.

Die Personalkosten bilden mit ca. 80 Prozent den höchsten Anteil der Kosten in der ambulanten Pflege. Deren sachgerechte Refinanzierung ist somit entscheidend für eine leistungsgerechte Vergütung. Auf Landesebene werden in Mecklenburg-Vorpommern durch Leistungserbringerverbände kollektive Vergütungsvereinbarungen für ambulante Pflegeleistungen nach SGB XI und die Häusliche Krankenpflege nach SGB V verhandelt. Allerdings besteht innerhalb der Träger eine Spreizung in der Personalvergütung, was die kollektive Verhandlung leistungsgerechter Vergütungssätze erschwert.

Kernvoraussetzung für erfolgreiche Verhandlungen – kollektiv oder individuell – ist eine konsequente Kostenrechnung. Denn nur aufgrund verlässlicher Analyse lassen sich die Betriebsanteile für Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung sowie Privatleistungen eigenständig beurteilen.

Im Seminar werden wesentliche Grundlagen für erfolgreiche Vergütungsverhandlungen von ambulanten Pflegediensten dargestellt. Dabei wird der Bogen von Kostenrechnung und Kalkulation über die rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu den praktischen Abläufen und Vorbereitungen einer Verhandlung gespannt.

Anmeldungen zum Tagesseminar sind noch bis zum 28.02.2020 über das Formular auf unserer Website möglich.