BAGFW fordert Klarstellungen im AEAO für Kooperationen

Durch das Jahressteuergesetz 2020 ist es zu Veränderungen des Unmittelbarkeitsgrundsatzes nach § 57 AO bei Kooperationen und Holdingsstrukturen und der Neuregelung der Mittelweitergabe nach den §§ 58 ff. AO gekommen. Dort sieht die BAGFW Handlungsbedarf.

 

Die BAGFW wendet sich mit Schreiben vom 2. September 2021 an den Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, um auf Probleme im neuen AEAO im Zusammenhang mit dem Jahressteuergesetz 2020 hinzuweisen. Die BAGFW sieht in folgenden Punkten Handlungsbedarf:

  • Insbesondere die Umsetzung der für die Kooperationen zwischen gemeinnützigen Körperschaften erforderlichen Satzungsregelungen sind auslegungsbedürftig und unklar. Eine namentliche Nennung von Kooperationen in der Satzung wäre unpraktikabel und ist aus Sicht der BAGFW nicht vom Gesetzeswortlaut gedeckt.
  • Des Weiteren bitten die BAGFW um kurzfristige Anpassung des Umsatzsteueranwendungserlasses, da die umsatzsteuerliche Umsetzung der Kooperationen bislang nicht geregelt ist.

Weitere Infos entnehmen Sie dem Schreiben der BAGFW.