Forderung: Mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung

Sozialministerin Stefanie Drese und die Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Margit Haupt-Koopmann, haben zum Abschluss der bundesweiten Aktionswoche für ‚Menschen mit Behinderung‘ eindringlich auf die spezielle Situation und das Potential von arbeitslosen Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht.

Gemeinsam appellieren sie an die Unternehmen in MV, Meschen mit Behinderung eine Chance zu geben und ihr Potential zu nutzen. In einer Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 8. Dezember äußert sich Ministerin Drese: „Wir wollen Barrieren abbauen – vor allem auch in den Köpfen, um die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern. Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen sollen.“

Finanzielle Förderung möglich auf Landes- und Bundesebene
Nach Angaben der Ministerin stehen hierfür vielfältige Beratungs- und Förderangebote auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Viele Unternehmen wüssten zu wenig über Möglichkeiten und Chancen, Menschen mit Behinderungen einzustellen. So gebe es u.a. eine finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen, Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie für technische Arbeitshilfen im Betrieb und Förderungen von speziellen Fortbildungen und Schulungen, verdeutlichte Drese.

Erste Ansprechpartner für Beratung und Förderung sind die Bundesagentur für Arbeit und das Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

Haupt-Koopmann appelliert an die Unternehmen, diese Gruppe gerade in der gegenwärtigen Corona-Pandemie nicht aus dem Blickfeld zu verlieren.  Noch immer werde -  trotz positiver Beispiele - das Potential dieser Gruppe nicht ausreichend genutzt. „Ich wünsche mir insbesondere, das die 706 Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern umdenken, die ihre Pflichtarbeitsplätze nicht mit schwerbehinderten Menschen besetzt haben und stattdessen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Nicht diese Zahlung, sondern die Einstellung eines motivierten Arbeitslosen mit Behinderung sei eine Investition in die Zukunft. „Denn“ - so Haupt-Koopmann weiter - „bedenken Sie bitte, dass 69,4 Prozent von ihnen in Mecklenburg-Vorpommern eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, bei allen Arbeitslosen sind es 60,8 Prozent.“  Sie wolle daher jeden Personalverantwortlichen ermutigen, sich bei den regionalen Arbeitgeberservice-Teams zu melden, um sich über die vielfältigen Förderangebote - von Eingliederungszuschüssen über die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen bis hin zur unterstützen Beschäftigung - zu informieren. „Wir, die Arbeitsagenturen und Jobcenter, stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.“

Kurz-Info: Menschen mit Behinderung - einige Strukturdaten
Arbeitslosigkeit
•          Aktuell (November 2021) sind 4.100 Menschen mit Handicap in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos gemeldet. Das sind 29 oder 0,7 Prozent weniger als im November 2020.

Bei den Arbeitslosen insgesamt ist die Zahl im Vergleich November 2021 zu November 2020 um 12,0 Prozent gesunken.

•          Im Vergleich November 2021 zum November 2019 (vor Corona) ist ihre Zahl um 278 oder 7,3 Prozent angestiegen. Bei allen Arbeitslosen ging die Zahl um 1,0 Prozent zurück.
•          Unter den aktuell 4.100 arbeitslosen Menschen mit Behinderung befinden sich:
o          2.483 Männer
o          1.617 Frauen

Aktuelle Qualifikationsprofile der arbeitslosen Menschen mit Behinderung (November 2021)
Von den 4.100 arbeitslosen Menschen mit Behinderung haben 2.846 (69,4 Prozent) einen beruflichen Abschluss:

•          2.652 einen betrieblichen/schulischen Ausbildungsabschluss
•          194 einen akademischen Abschluss

Von allen Arbeitslosen - 54.540 -  haben 33.167 (60,8 Prozent) einen beruflichen Abschluss:

•          30.152 einen betrieblichen/schulischen Ausbildungsabschluss 
•          3.015 einen akademischen Abschluss

Pflichtarbeitsplätze

•          Laut Gesetz sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Das gilt für 3.070 private Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern, von denen 706 oder 23,0 Prozent diese Verpflichtung nicht erfüllen und eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Weitere Informationen
Über die vielfältigen Fördermöglichkeiten informieren u.a. die regionalen Arbeitgeberservice-Teams. Termin-Vereinbarung unter der gebührenfreien Service-Nummer für Arbeitgeber: 0800-45555-20

In Mecklenburg-Vorpommern steht das Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales mit Rat und Tat zur Verfügung. www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Integrationsamt/   

Ausführliche Infos auch in der gemeinsamen Broschüre des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Regionaldirektion Nord der BA: „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb: Leistungen und Hilfen.“ Downloads finden Sie auf den Homepages der beiden Herausgeber.