Auf EU-Ebene wird zurzeit die Verordnung für den AMIF Fonds für die Förderperiode 2021 bis 2027 verhandelt. Ein Gesamtbudget von voraussichtlich 1,5 Milliarden Euro stehen Projekten in Deutschland zur Verfügung. Voraussichtlich im Sommer startet das offizielle Antragsverfahren. Anders als in den bisherigen Förderperioden stehen den Antragstellern deutschlandweit fünf Bewilligungszentren zur Verfügung, die die Antragsteller von Beginn der Antragsstellung an begleiten und beraten.
Was ist der AMIF?
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein europäischer Fonds, der die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung Ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützen soll.
Was sind die Ziele des AMIF 2021-2027?
Der Fonds fördert im Zeitraum 2021 bis 2027 Projekte in den Bereichen:
- Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
- Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgern
- Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme
- Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten
An wen richtet sich die Förderung des AMIF 2021-2027?
Die Förderung des AMIF 2021-2027 richtet sich an:
- juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- nationale und internationale Organisatione
- Kooperationspartnerschaften
Wie können Projekte im AMIF 2021-2027 umgesetzt werden?
Projekte können durch Antragsteller alleine oder in Kooperationspartnerschaften durchgeführt werden. Kooperationspartnerschaften sind seitens der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht, insbesondere dann, wenn dadurch landesweite sowie länderübergreifende Projektmaßnahmen durchgeführt werden.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Für die gesamte Förderperiode 2021-2027 wird es einen Förderaufruf zur Einreichung von Projektanträgen geben, der voraussichtlich ab dem Sommer 2021 veröffentlicht wird. Weitere Informationen zum AMIF 2021-2027 finden Sie zu gegebener Zeit ebenfalls auf der Seite des BAMF.
Bewilligungszentrum Hamburg
Zuständig für Mecklenburg-Vorpommern ist das Bewilligungszentrum Hamburg (Fördergebiete: Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern).
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AMIF-Verwaltungsbehörde
Bewilligungszentrum Hamburg
Sachsenstraße 12+14
20097 Hamburg
Web: www.eu-migrationsfonds.de
Mail: BZ-HAM.Posteingang@bamf.bund.de
Tel: +49 911 943-34995
Weitere Informationen zur Förderperiode des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021-2027 finden sie im Flyer.