Förderung: Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027

Sie planen ein Projekt im Bereich Asyl, legale Migration, Integration, europäische Solidarität, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration oder wollen sich informieren und beraten lassen? Im Sommer startet der offizielle Förderaufruf. Kontaktieren Sie schon jetzt das zuständige Bewilligungs­zentrum mit Ihrer Projektidee und lassen sich beraten.

Auf EU-Ebene wird zurzeit die Verordnung für den AMIF Fonds für die Förderperiode 2021 bis 2027 verhandelt. Ein Gesamtbudget von voraussichtlich 1,5 Milliarden Euro stehen Projekten in Deutschland zur Verfügung. Voraussichtlich im Sommer startet das offizielle Antragsverfahren. Anders als in den bisherigen Förderperioden stehen den Antragstellern deutschlandweit fünf Bewilligungszentren zur Verfügung, die die Antragsteller von Beginn der Antragsstellung an begleiten und beraten.

Was ist der AMIF?
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein europäischer Fonds, der die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung Ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützen soll.

Was sind die Ziele des AMIF 2021-2027?
Der Fonds fördert im Zeitraum 2021 bis 2027 Projekte in den Bereichen:

  • Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
  • Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgern
  • Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme
  • Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten

An wen richtet sich die Förderung des AMIF 2021-2027?
Die Förderung des AMIF 2021-2027 richtet sich an:

  • juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • nationale und internationale Organisatione
  • Kooperationspartnerschaften

Wie können Projekte im AMIF 2021-2027 umgesetzt werden?
Projekte können durch Antragsteller alleine oder in Kooperationspartnerschaften durchgeführt werden. Kooperationspartnerschaften sind seitens der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht, insbesondere dann, wenn dadurch landesweite sowie länderübergreifende Projektmaßnahmen durchgeführt werden.

Wann kann ich einen Antrag stellen?
Für die gesamte Förderperiode 2021-2027 wird es einen Förderaufruf zur Einreichung von Projektanträgen geben, der voraussichtlich ab dem Sommer 2021  veröffentlicht wird. Weitere Informationen zum AMIF 2021-2027 finden Sie zu gegebener Zeit ebenfalls auf der Seite des BAMF.

Bewilligungszentrum Hamburg
Zuständig für Mecklenburg-Vorpommern ist das Bewilligungszentrum Hamburg (Fördergebiete: Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern).

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

AMIF-Verwaltungsbehörde​

Bewilligungszentrum Hamburg

Sachsenstraße 12+14

20097 Hamburg 

Web: www.eu-migrationsfonds.de

Mail: BZ-HAM.Posteingang@bamf.bund.de

Tel: +49 911 943-34995

Weitere Informationen zur Förderperiode des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021-2027 finden sie im Flyer.