Mit dem ESF-Programm soll u.a. die Entwicklung nachhaltiger fachlicher Strukturen für die soziale Arbeit mit einsamen und/oder sozial isolierten älteren Menschen angestoßen werden. Dazu zählt der gezielte Ausbau der offenen Seniorenarbeit mit niedrigschwelligen Unterstützungs-, Bildungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Freizeitangeboten. Zentral sind dabei die Stärkung der regionalen Netzwerkarbeit und der Ausbau des freiwilligen Engagements.
Zu den in der Richtlinie benannten zuwendungsempfängern zählen gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege anghören. Anträge können bis zum 31. Juli 2020 bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabe (BAFzA) auf elektronischem Wege über das Fördermittelportal ZUWES II gestellt werden.
Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie „Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter" im Bundesanzeiger finden Sie hier.
Weitere Infrormationen zum Förderprojekt finden Sie auf den Internetseiten der ESF Regiestelle und des ESF.