Förderprogramm Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf angepasst

In der durch das PUEG und PflStudStG angepassten Förderrichtlinie "Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf" geht es um die Verlängerung des Förderzeitraumes bis 2030 sowie Änderungen der Fördermodalitäten.

Der GKV informiert über die Veröffentlichung der durch das PUEG und PflStudStG angepassten Richtlinie nach § 8 Absatz 7 SB XI. Hierbei geht es um die Verlängerung des Förderzeitraumes (bis 2030) und Änderungen der Fördermodalitäten (u.a. in Bezug auf die Förderhöhe in Abhängigkeit zur MA-Anzahl usw./Absatz 4 der Richtlinien). Die Veröffentlichung der geänderten Richtlinien ist auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes zu finden.

In diesem Zusammenhang erfolgt noch mal der Hinweis auf die Förderung:

  • Die Maßnahme muss das Ziel haben, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern.
  • Die Förderung der Maßnahmen und Anträge erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung für die Maßnahme verausgabten Mittel. Dieser Zuschuss ist auf 7.500 EUR je Kalenderjahr begrenzt und kann auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden.

Viele (inhaltliche) Fragen sind in dieser Orientierungshilfe geklärt.