Förderprogramm gegen Einsamkeit: „Dritte Orte“ für Begegnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat ein neues Förderprogramm zur Schaffung und Stärkung sogenannter „Dritter Orte“ aufgelegt. Ziel ist die Förderung von Begegnungs- und Gemeinschaftsorten, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, soziale Kontakte fördern und Einsamkeit sowie Isolation entgegenwirken.

Die Maßnahmen sollen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und allen Bevölkerungsgruppen offenstehen. Einsamkeit stellt zunehmend eine gesellschaftliche Herausforderung dar. Aktuelle Erhebungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zeigen, dass sich etwa ein Drittel der Erwachsenen im Alter von 21 bis 54 Jahren zumindest teilweise einsam fühlt. Besonders betroffen sind junge Erwachsene zwischen 21 und 30 Jahren.

Bereits im Jahr 2023 wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein Runder Tisch gegen Einsamkeit eingerichtet. Gemeinsam mit mehr als 60 beteiligten Akteuren wurden Ursachen, Handlungsfelder und Strategien zur Bekämpfung von Einsamkeit erarbeitet. Die Schaffung niedrigschwelliger Begegnungsorte wurde dabei als zentrale Maßnahme identifiziert. Mit dem Förderprogramm sollen zusätzliche Begegnungsräume geschaffen und bestehende Gemeinschaftsorte gestärkt werden. Die Maßnahmen sollen langfristig zur Verringerung von Einsamkeit beitragen, soziale Vernetzung fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns stärken.

Fördervolumen
Für das Förderprogramm stehen bis Ende des Jahres 2027 insgesamt rund 700.000 Euro zur Verfügung. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung, Modernisierung und Ausstattung öffentlich zugänglicher Begegnungsorte. Dazu gehören insbesondere:

  • Renovierungen, Umbauten und Sanierungen von Gemeinschaftshäusern, Nachbarschaftstreffs und Funktionsräumen,
  • Maßnahmen zur Gestaltung von Aufenthalts- und Begegnungsflächen,
  • die Errichtung oder Aufwertung von Verweilorten wie Pavillons oder Sitzgelegenheiten,
  • die Unterstützung von Trimm-Dich-Pfaden und vergleichbaren Angeboten,
  • die Erst- oder Ersatzausstattung mit Mobiliar und technischen Geräten, sofern ein erkennbarer Nutzen für die Allgemeinheit besteht.

Die geförderten Angebote müssen öffentlich zugänglich, niedrigschwellig nutzbar und regelmäßig verfügbar sein. Sie sollen Begegnungen fördern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:

  • gemeinnützige eingetragene Vereine mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern,
  • kommunale Körperschaften.

Ausschlusskriterien
Nicht förderfähig sind Anschaffungen und Maßnahmen, die ausschließlich dem laufenden Betrieb dienen oder überwiegend vereinsinterne Zwecke erfüllen.

Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Dort stehen weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen zur Verfügung.