Fördermöglichkeiten im Klimaschutz und der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden

Mit Inkrafttreten der novellierten „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ sind erstmals auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände und deren Einrichtungen und Untergliederungen antragsberechtigt. In der Veranstaltung am 18. März 2022 stellt der Gesamtverband die Richtlinie sowie Fördermöglichkeiten von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen vor.

Neue Richtlinie soll Anreize für mehr Klimaschutz vor Ort für kommunale Akteur*innen schaffen
Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) seit 2008 Klimaschutzprojekte in Kommunen. Die neue Richtlinie soll Anreize für kommunale Akteur*innen schaffen, den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen. Seit Beginn des Jahres 2022 haben auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände die Möglichkeit, Fördergelder vom BMUV zu beantragen, die dabei helfen, Klimaschutzmaßnahmen zu koordinieren, Klimaschutzkonzepte zu starten und Personalstellen im Klimaschutzmanagement zu finanzieren.

Wer ist antragsberechtigt? Was wird gefördert?
Doch wer ist jetzt eigentlich genau antragsberechtigt? Was wird gefördert? Und wo kann man sich beraten lassen? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, laden der Paritätische Gesamtverband und das Projekt "Klimaschutz in der Sozialen Arbeit stärken" gemeinsam mit dem Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) zur Informationsveranstaltung „Fördermöglichkeiten im Klimaschutz und der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden“ ein.

Oliver Reif-Dietzel vom SK:KK wird die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie vorstellen und Ihre Fragen beantworten. Den Schwerpunkt wird er dabei auf die Bereiche Klimaschutzpersonal, Beratungsleistungen und Investition in die Energieeffizienz legen.

Und auch im Bereich der Klimaanpassung hat sich in den letzten Jahren viel getan. Es sind soziale Einrichtungen, die in besonderem Maße von den fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels, wie beispielsweise Hitze oder Starkregen, betroffen sind. Auch hier will das BMUV mit konkreter Förderung soziale Einrichtungen und deren kommunale und sonstige Träger, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände, unterstützen. Welche Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote es für soziale Einrichtungen zur Anpassung an den Klimawandel genau gibt, wird Philipp Reiß vom Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) vorstellen.

Die Online-Veranstaltung findet am 18. März 2022 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos und findet über Webex statt.

Hier finden Sie das Programm. 

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