Online-Infoveranstaltung zum Interessenbekundungsverfahren ESF Plus-Programm rückenwind³

Das Förderprogramm richtet sich mit insgesamt 74 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF PLUS), zzgl. Bundesmittel, ausschließlich an gemeinnützige Verbände und Unternehmen der Sozialwirtschaft.

 

Vom 1. Juli 2024 bis 30. August 2024 (Frist: 15:00 Uhr) läuft das 5. Interessenbekundungsverfahren im ESF Plus Programm „rückenwindfür Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind3) in der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027.

Im Auftrag der beiden Programmpartner, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW), lädt die koordinierende Regiestelle für das Förderprogramm Interessierte ein zu einer 

Online-Infoveranstaltung am Donnerstag, 04.07.2024, 10:00 bis 13:00 Uhr.

Die Veranstaltung erfolgt über das Online-Tool Zoom. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Veranstaltung sowie zur geplanten Zeitschiene und einem möglichen Projektstart entnehmen Sie bitte der Anlage

Ziel der Veranstaltung ist es, einen ersten Überblick zu den Inhalten und Förderbedingungen von rückenwind3 sowie eine kurze Einführung in die Nutzung des Online-Förderportals Z-EU-S zu gewinnen. Hier geht es zur Anmeldung .

Unterstützt werden Projektkonzeptionen der Personal- & Organisationsentwicklung und des Kulturwandels, die der Fachkräftesicherung in sozialen Arbeitsfeldern dienen und Arbeitsbedingungen attraktiver gestalten. 

Adressiert werden können weiterhin alle fünf Handlungsfelder. Die Programmverantwortlichen rufen in dieser Förderrunde darüber hinaus optional dazu auf, im Rahmen der bestehenden Richtlinie auch Vorhaben zum Thema „ökologische Nachhaltigkeit & grüne Kompetenzen“ zu entwickeln.

Ihre Rückfragen richten Sie bitte direkt an regiestelle@bag-wohlfahrt.de

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege