FAQ zu den Qualifizierungsanforderungen für Betreuungskräfte in ambulanten Pflegediensten

Die Aktualisierung der MuGs ambulante Pflege zum 01.02.2024 haben neue Maßstäbe der Qualifizierungsanforderungen für Betreuungskräfte in ambulanten Pflegediensten formuliert. Neue Maßstäbe – neue Fragen. Eine erste Zusammenstellung von „Häufigen Fragen im Zusammenhang mit den Qualifizierungsanforderungen an Betreuungskräfte in ambulanten Pflegediensten“ bringt erste Antworten.

Der Frage-Antwort-Katalog wurde in den vergangenen Monaten auf der Bundesebene durch Vertreter*innen der Leistungserbringerverbände mit dem GKV-Spitzenverband abgestimmt. Der Katalog ist in zwei Themenbereiche unterteilt:

  • Allgemeine Fragen zu den Qualifikationsanforderungen 
  • Fragen zum Orientierungspraktikum 
  • Fragen zur Qualifizierungsmaßnahme (bestehend aus einem Basiskurs, Betreuungspraktikum und einem Aufbaukurs) 
  • Fragen zur Anrechnung erworbener Qualifikationen 
  • Fragen zum Bestandsschutz 

Den Katalog „Häufige Fragen im Zusammenhang mit den Qualifizierungsanforderungen an Betreuungskräfte in ambulanten Pflegediensten“ finden Sie hier als PDF.