Fachverbände positionieren sich zur ambulanten Zwangsbehandlung

Gemeinsam mit anderen Verbänden fordert der Paritätische Gesamtverband, unfreiwillige Behandlungsmaßnahmen nicht in den ambulanten Bereich auszuweiten.

Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit anderen Verbänden eine Stellungnahme erarbeitet, in der sie dafür plädieren, keine ambulante Zwangsbehandlung in Deutschland umzusetzen. 

Die Umsetzung wird aus folgenden Gründen abgelehnt:

  1. Eingriff in Freiheits-, Menschen- und Grundrechte: Eine unfreiwillige Behandlung im persönlichen Lebensbereich verletzt Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Unverletzlichkeit der Wohnung.
  2. Fehlende Evidenz: Es ist nicht belegt, dass die von den Befürworter*innen einer unfreiwilligen ambulanten Behandlung vorgebrachten Ziele – eine Verringerung unfreiwilliger Krankenhausaufenthalte sowie der Forensifizierung – mit der Maßnahme erreicht werden können.
  3. Gefahr der Ausweitung:  Zwangsbehandlungen außerhalb des stationären Kontextes werden kaum auf eine kleine Zahl zu begrenzen sein. Realistisch erscheint eher eine weniger sorgfältigen Prüfung der notwendigen Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen.

Vielmehr plädieren die Verbände dafür, dass das gemeindepsychiatrische Versorgungssystem weiter ausgebaut wird im Sinne der Psychiatriereform. Es sollte nicht darüber diskutiert werden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um mehr Zwangsbehandlungen zu ermöglichen, sondern welche Maßnahmen es braucht, um weniger Zwang anzuwenden. 

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