Die Landesregierung hat sich mit den Gipfel-Partnern auf folgende Regelungen verständigt:
Schulen
Die Schulenin Mecklenburg-Vorpommern sollen unter Beachtung des regionalen Infektionsgeschehens schrittweise wieder geöffnet werden. Ab Mittwoch, dem 24. Februar 2021 sollen bei einem landesweiten Inzidenzwert von unter 100 folgende Regeln für den Schulbereich eingeführt werden:
- Landkreisen und kreisfreien Städten, deren Inzidenzwert stabil unter 50 liegt, wird es ermöglicht, den Präsenzunterricht wieder schrittweise zu öffnen.
- Zunächst wird Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 6 täglicher Präsenzunterricht angeboten, ebenso den Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Für diese Schülerinnen und Schüler wird die Präsenzpflicht wieder eingeführt.
- Für die weiteren Jahrgangsstufen (ab Klasse 7) in den allgemein bildenden und beruflichen Schulen wird ab dem 8. März Wechselunterricht angeboten. An Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
- Steigt der Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt in einem Beobachtungszeitraum von fünf Tagen über 50, wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Die Abschlussklassen dürfen, ohne Pflicht, in den Präsenzunterricht gehen.
- Steigt der Inzidenzwert in einem Beobachtungszeitraum von zwei Tagen über 150, gelten die bereits für solche Fälle bestehenden Regelungen der Corona-Schul-Verordnung, insbesondere zur Notfallbetreuung.
Kitas
Für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sollen folgende Regelungen eingeführt werden:
- In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von 50 bis 100 endet nach den Winterferien ab dem 22.02.2021 die aktuelle Schutzphase. Die Kindertageseinrichtungen werden geöffnet, ohne weiter an die Eltern zu appellieren, ihre Kinder zuhause zu betreuen. Dabei gelten weiter strenge Hygienevorgaben.
- In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von mehr als 150 und bei einem diffusen Infektionsgeschehen mit dem Auftreten von Virus-Mutationen gilt weiter ein grundsätzliches Besuchsverbot mit Notfallbetreuung und strengen Hygieneregeln.
Pflege und Eingliederungshilfe
Wie zu erwarten war, enthält das Beschlusspapier keine zusätzlichen oder geänderten Regelungen für die Pflege und Eingliederungshilfe, sondern beschreibt lediglich die bereits ergriffenen Maßnahmen.
Impfungen
- Um insbesondere für ältere Personengruppen die Wege zu den Impfzentren zu verkürzen, wird die Einrichtung von maximal 10 Impf-Außenstellen je Landkreis vorbereitet. Diese Außenstellen sind mobile Teams der Impfzentren. Hier sind je nach Landkreis unterschiedliche Modelle geplant. In einigen Landkreisen werden die Außenstellen in niedergelassenen Arztpraxen verortet, andere Landkreise nutzen hierfür Dorfgemeinschaftshäuser.
- Die Vergabe der Impftermine – auch in Außenstellen in niedergelassenen Arztpraxen - erfolgt zentral über ein Callcenter und entsprechend der Priorisierung der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfVO).
- Die Einbindung niedergelassener Ärzte mit eigenen Patientenstämmen wird erst bei ausreichend zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen sowie entsprechender Anpassung der ImpfVO erfolgen können.
Am 24. Februar 2021 wird der MV-Gipfel wieder zusammenkommen, um vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens einen Perspektivplan festzulegen, welche weiteren Öffnungsschritte vom 1. März bis Ostern 2021 möglich sind.
Die geplanten Regelungen im Detail entnehmen Sie bitte der Gipfel-Erklärung. Bitte beachten Sie, dass die geplanten Regelungen erst dann in Kraft treten, wenn die Landes-Verordnungen entsprechend angepasst wurden. Wir werden unsere Mitglieder über Änderungen an den Verordnungen auf dem Laufenden halten.