Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI
Die gesetzliche Pflicht zur Energieberatung betrifft stationäre Pflegeeinrichtungen, die aufgrund gestiegener Energiepreise sogenannte „Ergänzungshilfen“ beantragt haben und erhalten. Die gesetzliche Regelung wurde im Dezember 2022 mit dem neuen § 154 SGB XI eingeführt. Hiernach wird den stationären Pflegeeinrichtungen eine finanzielle Unterstützung für gestiegene Energiekosten bis einschließlich April 2024 ermöglicht.
Allerdings stellt das bürokratische System sowohl Pflegeeinrichtungen als auch Pflegekassen vor große Herausforderungen. Mit Einführung der gesetzlichen Regelungen sollte alles ganz schnell gehen, um Preisstabilität für Pflegebedürftige zu sichern und Insolvenzen von Trägern zu verhindern. Das mag insgesamt gelungen sein. Doch in der Praxis sind längst gestellte Anträge teilweise noch gar nicht bearbeitet bzw. beschieden. Insofern irritieren Formulierungen in den FAQ, die eine Refinanzierung der Energieberatung an zusätzliche Bedingungen knüpfen, die weder die gesetzliche Regelung noch die GKV-Richtlinien vorsehen: Unter anderem soll die Einrichtung beantragte Ergänzungshilfen bereits erhalten haben. Außerdem soll die Summe der einzelnen Kostenerstattungen den Rechnungsbetrag für die Energieberatung nicht übersteigen. Dies könnte zu Benachteiligung einzelner Einrichtungen führen, ohne dass ihnen ein Versäumnis vorwerfbar wäre.
Energieberatung bis 31. Dezember 2023
Nach der aktuellen Rechtslage sind Einrichtungen, die Ergänzungshilfen erhalten, verpflichtet bis zum Jahresende eine Energieberatung durchzuführen. Der Zeitraum war ohnehin kritisch. Verschärft wird dies durch die späte Veröffentlichung von Eckdaten zu den Rahmenbedingungen. Faktisch bleiben den Einrichtungen nunmehr drei Monate zur Veranlassung und Durchführung der gesetzlich geforderten Energieberatungen. Auch hier ist letztendlich zu fordern, dass schlecht organisierte Rahmenbedingungen nicht zu Lasten der verpflichteten stationären Pflegeeinrichtungen gehen dürfen.
Die aktuellen Unterlagen sind auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands veröffentlicht.