Empfehlungen des DV zur Förderung von Bildung und beruflicher Weiterbildung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Schwerpunkte der Empfehlung sind die Anerkennung längere und flexiblere Lernzeiten, die Gewährung einer Weiterbildungsprämie während der beruflichen Weiterbildung, die verstärkte Förderung von Grundkompetenzen und ein Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses, der mittels modularer abschlussbezogener und praxisnah gestalteter Qualifizierungen erworben werden soll.

Die Empfehlungen geben konkrete Hinweise, wie die Leistungsberechtigten besser in die Förderung beruflicher Weiterbildung einbezogen und die Förderinstrumente bedarfsgerecht ausgestaltet werden können. 

Eine Stärkung der beruflichen Weiterbildung ist gerade hinsichtlich des Strukturwandels am Arbeitsmarkt notwendig, um Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und dauerhafte Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen. Der Deutsche Verein tritt dafür ein, dass die Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende gleichberechtigt an beruflicher Weiterbildung partizipieren, damit der Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit und dauerhaftem Grundsicherungsbezug sowie Fachkräfteengpässen entgegengewirkt wird. 

Geringqualifizierte Leistungsberechtigte sind einem deutlich erhöhten Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt. Sie haben ungünstige Beschäftigungsperspektiven in prekären Arbeitsverhältnissen und meist nur sehr geringe Aufstiegschancen. Mehr als die Hälfte der Leistungsberechtigten hat keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss.

An der Erstellung der Empfehlungen hat der Paritätische Gesamtverband aktiv mitgewirkt. 

Hier finden Sie die Empfehlungen.

Von: Simone Behrendt, Der Paritätische Gesamtverband