Einsatzstellen für das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst gesucht

Der neue Durchgang für Teilnehmer*innen am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) startet am 1. September 2024. Bestehende und interessierte Einsatzstellen erhalten hier einen Überblick über die finanziellen Rahmenbedingungen.

Ein Freiwilligendienst ist ein Gewinn: für den Freiwilligendienstleistenden persönlich, für die von ihm betreuten Menschen und natürlich für die Einsatzstelle. Denn viele junge Menschen entscheiden sich nach ihrem FSJ oder BFD für einen sozialen Beruf.

Sie möchten Einsatzstelle sein? Hier finden Sie eine Übersicht über die von der Einsatzstelle zu tragenden Kosten für den Einsatz eines Freiwilligen im FSJ und BFD.

Sie setzen sich monatlich zusammen aus:

  • Zahlung des Taschengeldes in Höhe von 346 Euro- 453 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit anteilig weniger)
  • Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 138,40 Euro- 181,20 Euro
  • Übernahme der Fahrtkosten zu den Seminaren und Bildungstagen
  • Übernahme der aus der Beschäftigung der Freiwilligen bei der Einsatzstelle entstehenden Verwaltungskosten
  • Zahlung einer monatlichen Umlage für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen an den Paritätischen Mecklenburg- Vorpommern in Höhe von  165 Euro pro Teilnehmer*in im Bereich FSJ- gefördert (Kinder- und Jugendhilfe), 235 Euro pro Teilnehmer*in im Bereich FSJ- ungefördert (z.B. Pflegeheim oder Behinderteneinrichtung) sowie 255 Euro pro Teilnehmer*in im Bereich BFD.

Im Bundesfreiwilligendienst erstattet der Bund den Einsatzstellen den Aufwand für die Zahlung des Taschengeldes und der Sozialversicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von 300 Euro für Freiwillige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bzw. 400 Euro für Freiwillige ab 25 Jahren.

Bitte prüfen Sie, ob die Einrichtungen Ihres Vereins/Ihrer GmbH als Einsatzstelle in den Freiwilligendiensten zur Verfügung stehen möchten.

Das Formblatt „Bedarfsabfrage 2024/2025“ finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Bedarfsabfrage zunächst lediglich eine Interessensbekundung darstellt.