Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege–Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) vom 3. Juni 2021 wird die Anbindung der ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) ab 2024 verpflichtend. Auf Bundesebene laufen neben einem Modellprojekt mehrere Teilprojekte, die die Anbindung gewährleisten sollen. Die BAGFW hat den Sachstand und weitere Informationen in einem Rundschreiben zusammengefasst (Stand: August 2021).
Zu dem Sachstand erhalten Sie auch Informationen
- zur Finanzierung der Einbindung an die TI (Technik/ Hardware und Betriebskosten),
- zur technischen Umsetzung durch die gematik, www.gematik.de,
- zum Elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR),
- zu den Medizinischen Informationsobjekten (MIO), http://www.mio-kbv.de,
- zur Elektronischen Patient*innen-Akte (ePA),
- zum E-Rezept (eR),
- zu den sicheren digitalen Identitäten,
- zum Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur gem. §125 SGB XI,
- zum Modellvorhaben zur Erprobung von Telepflege (§ 125a SGB XI),
- zu den Digitalen Pflegeanwendungen nach den §§ 39a, 40a und 40b SGB XI und
- zu der Abrechnung pflegerischer Leistungen.
Die Zusammenfassung der BAGFW finden Sie unter dem folgenden Link.