Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung unter den Vorzeichen der Coronakrise

In einem Schreiben an die Bundesagentur für Arbeit und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fordert der Paritätische, dafür Sorge zu tragen, dass (potentielle) Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen entsprechend der allgemein geltenden dringenden Hinweise zum Gesundheitsschutz vor dichten Sozialkontakten geschützt werden und die Maßnahmenträger aufgrund eines kurzfristigen Wegfalls ihrer Finanzierungsgrundlagen nicht in wirtschaftliche Notlage geraten.

Im Einzelnen fordert der Verband, dass Maßnahmen der Arbeitsförderung, die bei den Maßnahmenträgern durchgeführt werden, weiter durchgängig finanziert und hierfür zeitnah schnelle und unbürokratische Lösungen gefunden werden. Außerdem sollen bestehende Vorgaben in beiden Rechtskreisen aufgehoben werden, die Arbeitsuchende auch in der jetzigen Situation dazu zwingen, an Maßnahmen der Arbeitsförderung v.a. in Gruppenform teilzunehmen.

Hier finden Sie das Schreiben des Paritätischen Gesamtverbandes.