Der Teilhabeverfahrensbericht wird jseit 2018 jährlich von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht. Der dritte Bericht gibt Auskunft bezogen auf das Jahr 2020.
Die Auswirkungen der Pandemie zeigen sich auch an den vorliegenden Zahlen, erklärt die Geschäftsführerin der BAR, Prof Dr Helga Seel im Vorwort des Berichts: "Die Zahl der Anträge auf Leistungen der Rehabilitation ist spürbar zurückgegangen, die neuen Instrumente des Bundesteilhabegesetzes – Teilhabeplanverfahren, Teilhabeplankonferenz – haben sich nicht weiterentwickelt, und der Anteil von Persönlichen Budgets im Verhältnis zu allen entschiedenen Anträgen ist gleichbleibend gering."
1046 der zur Erfassung bestimmter Daten verpflichteten 1258 Rehabilitationsträger haben Daten erfasst und sie entsprechend an die BAR übermittelt. Auf dieser Grundlage wurde der aktuelle Teilhabeverfahrensbericht erarbeitet. Der Bericht soll die Zusammenarbeit der Träger transparenter machen und Möglichkeiten zur Steuerung und Evaluation eröffnen. Zu verschiedenen Fragestellungen werden Auswertungen vorgelegt, so ist dem Bericht unter anderem zu entnehmen:
- Die Zahl der Anträge auf eine Leistung zur Rehabilitation und Teilhabe ist im Vergleich zum Vorjahr um 14,7 Prozent zurückgegangen.
- Die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung eines Antrags (Eingang bis Entscheidung über Antrag) betrug 21,7 Tage.
- Die zweiwöchige Frist, in denen ein Rehabilitationsträger feststellen muss, ob er für einen spezifichen Antrag zuständig ist, wurde 2020 im Durchschnitt bei 14,1% aller Zuständigkeitsfeststellungen überschritten. Damit ist der Anteil der Fristüberschreitungen im Vergleicht zum Vorjahr um 1,52 Prozentpunkte gesunken.
- Im Jahr 2020 fanden 4636 trägerübergreifende Teilhabeplanungen und 899 Teilhabeplankonferenzen statt. Insgesamt lag die Zahl der Anträge bei 2,8 Mio.
- 2020 wurden 6911 Persönliche Budgets beantragt, bewilligt wurden 6821 Persönliche Budgets. Es wurden 832 trägerübergreifende Persönliche Budgets bewilligt.
- 50 Prozent der Widersprüche gegen Leistungsbescheidungen wurden zugunsten der/des Leistungsbereichtigten entschieden. Im Fall einer Klage wurde zu 32,7 Prozent zugunsten der/des Leistungsberechtigen entschieden.
Detaillierte Informationen sind dem Bericht zu entnehmen. Hier stehen alle drei bisher erschienenen Teilhabeberichte zum Download zur Verfügung.