COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung

Die Verordnung sieht bundesweite Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Genesene vor. Wir rechnen mit einer zeitnahmen Anpassung der Landesverordnungen in MV an die neue Bundesverordnung.

Zu den beschlossenen Erleichterungen und Ausnahmen für geimpfte und genese Personen gehören insbesondere:

  • Kein Nachweis eines Negativtests erforderlich (z.B. Teilnahme am Präsenzunterricht, Einkäufe, Frisörbesuch, etc.)
  • Geimpfte und Genesene zählen bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder Sportausübung nicht mit. Zu den privaten Zusammenkünften in diesem Sinne zählen auch die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen und der Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wenn die teilnehmenden Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher geimpft oder genesen sind. Eine entsprechende Anpassung der Corona Landesverordnung MV steht noch aus.
  • Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für Geimpfte und Genesene nicht.
  • Die Quarantänepflicht entfällt, wenn Geimpfte oder Genesene aus Corona-Risikogebieten zurückkehren oder im Kontakt mit Corona-Infizierten waren.

Die Vorgaben zum Tragen einer Schutzmaske oder zum Abstandhalten im Rahmen von Hygieneschutzkonzepten gelten weiterhin auch für Geimpfte und Genesene, weil dies zu einer geringeren Verbreitung des Virus beiträgt.

Die Verordnung wurde am 8. Mai 2021 veröffentlicht und ist am Folgetag in Kraft getreten. Der Verordnungstext finden Sie hier.