Die Leitlinien sehen vor Zusammenkünfte in Vereinen zu verbieten, zu regeln welche Einrichtungen geöffnet bleiben sollen und welche zu schließen sind und setzen die Maßgabe, dass Regelungen mit Blick auf Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Pflegeheimen und besonderen Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnlichen Einrichtungen zu treffen sind.
Es wird erlassen werden, dass in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Pflegeheimen und besonderen Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnlichen Einrichtungen sowie Universitäten, Schulen und Kindergärten ein Betretungsverbot für Personen besteht, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI- Klassifizierung aufgehalten haben (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html).
Teil der Vereinbarung ist, dass die folgenden Bereiche nicht geschlossen werden sollen:
- Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Frisöre
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel
In diesen Bereichen soll das Sonntagsverkaufsverbot grundsätzlich ausgesetzt werden. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Die vollständige Vereinbarung finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934