Corona-Sozialschutzpaket greift nicht bei Reha-und Kureinrichtungen: Kuren sind erlaubt, Reisen aber nicht

In einer gemeinsamen Pressemitteilung äußern sich der ASB Landesverband und der Paritätische zum Corona Sozialschutzpaket. Regelungen fehlen nach wie vor für Reha-Einrichtungen mit Mutter-Kind-Kuren, Jugendherbergen oder Familienferienstätten. Hier müsse dringend nachgebessert werden.

Der Paritätische Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich erleichtert, dass soziale Dienste und Einrichtungen unter die Regelungen des krisenbedingten Sozialschutzpaketes fallen, das heute im Bundestag beraten wird. Der von der Bundesregierung geplante Schutzschirm umfasse weite Teile des sozialen Bereiches. Regelungen fehlen jedoch für Reha-Einrichtungen mit Mutter-Kind-Kuren, Jugendherbergen oder Familienferienstätten. Hier müsse dringend nachgebessert werden. 

„Wir fordern eine verbindliche Regelung vom Land bezüglich der Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Vorsorge und Reha-Einrichtungen“, sagt Matthias Wähner, Geschäftsführer des ASB Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. Als Träger von zwei Vorsorgeeinrichtungen bietet der ASB Mutter-Kind-Kuren an, die laut Wirtschaftsministerium nach wie vor durchgeführt werden dürften. Untersagt sind allerdings Reisen. Und das widerspricht sich. 

Es gelte die Regelung, dass nur noch Maßnahmen, die nicht aufschiebbar sind, stattfinden dürfen, so Wähner. Was aufschiebbar ist, werde von Ärzten und Kassen individuell und unterschiedlich entschieden. „Es herrscht große Unsicherheit auf allen Seiten“, sagt Matthias Wähner. „Da es keine Verfügung zur Schließung unserer Einrichtungen gibt, müssen wir unsere  Vorsorgemaßnahmen weiter vorhalten. Wir wissen aber gar nicht, ob noch Kurgäste kommen und können das Personal nicht planen.“ Auch könnten keine Ressourcen bestimmt werden für Mitarbeiter, die unterstützend in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden könnten, erläutert Wähner das Problem. Gegenüber Kostenträgern sowie Vertragspartnern wie Banken, Versicherungen und Lieferanten sei der Verband auch nicht aussagefähig. „Ein völlig untragbarer Zustand“, so der Landesgeschäftsführer.  

„Wenn Reha-Kliniken leer laufen, aber Vorhaltekosten weiter zu Buche schlagen, sind Dienste und Einrichtungen insolvenzgefährdet“, warnt der Vorsitzende des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern, Friedrich Wilhelm Bluschke. „Mit unseren zahleichen gesellschaftsrelevanten Diensten und Einrichtungen können wir uns keinen Rückzug aus der Versorgung erlauben“, sagt Bluschke. Wir brauchen eine Zusage, dass existenzgefährdende finanzielle Belastungen ausgeglichen werden“, so der Verbandsvorsitzende. 

Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung sind Reha-Einrichtungen noch nicht durch den Schutzschirm abgesichert. „Um die Existenz dieser Einrichtungen nicht zu gefährden, brauchen wir jetzt landesspezifische Absicherungen“, so Bluschke. Wichtig sei eine möglichst unbürokratische und konstruktive Umsetzung auf Landesebene, fordert der Paritätische Mecklenburg-Vorpommern.