Corona-Sonderregelungen des G-BA gelten bis zum 31.3.2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 2. Dezember 2021 seine zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen in der HKP-Richtlinie bis Ende März 2022 verlängert. Die Verlängerung betrifft auch den Bereich der Arbeitsunfähigkeit und andere verordnete Leistungen.

Der Pressemitteilung des G-BA vom 2.Dezember 2021 ist zu entnehmen, dass die Regelungen nun bis zum 31. März 2022 verlängert worden sind. Das betrifft die Regelungen in den HKP-Richtlinien.

Vorerst befristet bis zum 31. März 2022 gilt:

  • Ärztinnen und Ärzte können Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege auch nach telefonischer Anamnese ausstellen. Die Verordnung kann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden.
  • Zudem können Folgeverordnungen für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnet werden, wenn aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 eine vorherige Verordnung durch die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt zur Sicherung einer Anschlussversorgung nicht möglich war. Auch wird die Begründung der Notwendigkeit bei einer längerfristigen Folgeverordnung ausgesetzt.
  • Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse wurde von 3 Tage auf 10 Tage verlängert

Auch andere Richtlinien sind betroffen, z.B.:

  • Arbeitsunfähigkeit: Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.
  • Erleichterte Vorgaben und Fristen für andere Verordnungen, z.B. aus der Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinie und Krankentransport-Richtlinie, u.v.m.
  • Videobehandlung: Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist.

Weite Informationen können der Pressemitteilung und den dort angegebenen Verlinkungen entnommen werden. Alle Richtlinien und die entsprechenden Sonderregelungen sind in der Übersicht zu den „Befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie“ des G-BA dargestellt.