Corona-Krise: Landtag beschließt Erhöhung der Regelstudienzeit um ein Semester

Studierende in Mecklenburg-Vorpommern können ein Semester länger studieren, ohne ihre BAföG-Ansprüche zu verlieren. Der Landtag hat am 25. September eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen und damit die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester erhöht.

Mit der pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit hätten sie nun die notwendige Sicherheit, ihr Studium ohne finanzielle Sorgen abschließen zu können, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin in einer Pressemitteilung vom 25. September 2020. Studierende sollten aufgrund der Pandemie nicht das Nachsehen haben und womöglich noch aus finanziellen Gründen ihr Studium abbrechen. Deshalb sei die Verlängerung der Regelstudienzeit ein wichtiger Schritt, der außerdem auch viel Bürokratie einspare - sowohl für die Studierenden als auch für die Studierendenwerke.

Studierende, die wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängern müssen, können damit auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.

Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen, so Martin. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zur Verunsicherung bei den Studierenden. Mit der jetzt erfolgten Änderung des Landeshochschulgesetzes sei den Studierenden diese Sorge genommen. Sollte die Pandemie im Wintersemester 2020/2021 zu vergleichbaren Einschränkungen führen, ermächtigt der Gesetzentwurf das Ministerium per Rechtsverordnung auch für Studierende im Wintersemester die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bildungsministeriums