BVAP und ver.di verständigen sich über Inhalte des Tarifvertrag Altenpflege

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Gewerkschaft (ver.di) haben sich auf den Inhalt eines Tarifvertrags über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 1. Februar 2021 gaben der BVAP und ver.di Details zum Inhalt des gemeinsamen Tarifvertrages bekannt.

Pflegehelfer*innen sollen ab dem 1. August 2021 ein Entgelt von mindestens 12,40 Euro pro Stunde erhalten, ab dem 1. Januar 2022 mindestens 13,80 Euro, ab dem 1. Januar 2023 mindestens 14,15 Euro und ab dem 1. Juni 2023 mindestens 14,40 Euro.

Pflegehelfer*innen mit mindestens einjähriger Ausbildung bekommen ab dem 1. August 2021 mindestens 13,10 Euro pro Stunde; ihre Mindeststundenentgelte erhöhen sich ab 1. Januar 2022 auf 14,50 Euro, ab 1. Januar 2023 auf 15,00 Euro und ab 1. Juni 2023 auf 15,25 Euro. Die Mindeststundenentgelte für examinierte Pflegefachpersonen liegen demnach ab 1. August 2021 bei 16,10 Euro, ab 1. Januar 2022 bei 17,00 Euro, ab 1. Januar 2023 bei 18,50 Euro und ab 1. Juni 2023 bei 18,75 Euro.

Außerdem haben Pflegepersonen in der Altenpflege künftig Anspruch auf mindestens 28 Urlaubstage pro Jahr und ein zusätzliches Urlaubsgeld von mindestens 500,00 Euro.

Der Tarifvertrag regelt dabei Mindestbedingungen in der Altenpflege, bessere Regelungen bleiben damit unberührt. Zum 01. August 2021 soll der Tarifvertrag in mehreren Stufen bis 2023 über die komplette Branche vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchgesetzt werden.

Der Tarifvertrag steht weiterhin in der Kritik. ver.di ist in der Altenpflege kaum vertreten und gilt als nicht durchsetzungsfähig. Mehrere Pflege-Arbeitgeber haben bereits bekannt gegeben, Klage gegen die Durchsetzung dieses Tarifvertrages zu erheben.

Weitere Infos zum Inhalt des Tarifvertrages Altenhilfe entnehmen Sie der Pressemitteilung.