Bundesrat zu Kindesmissbrauch im Führungszeugnis

Am 14.2.2020 hat der Bundesrat der Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg zugestimmt, wonach durch "Änderung des Bundeszentralregistergesetzes eine zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis" erfolgen soll.

Zur Begründung der Gesetzesänderung heißt es: "Die dargestellte Rechtslage hat zur Folge, dass es wegen Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen vorbestraften Personen derzeit bereits wenige Jahre nach der Verurteilung möglich ist, einer beruflichen und ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Tätigkeit bei einem öffentlichen oder privaten Träger, in Kindertagesstätten oder Vereinen nachzugehen. Die Gefährdung der Minderjährigen durch einen solchen engen und unbeaufsichtigten Kontakt mit verurteilten Sexualstraftätern ist nicht hinzunehmen und zum Schutz der Minderjährigen zu vermeiden."