Bundesrat stimmt Teilhabestärkungsgesetz zu

Der Bundesrat hat in der in der Sitzung am 28. Mai 2021 dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt.

 

Durch die Zustimmung des Bundesrates 28. Mai kann das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird unter anderem der diskriminierungsfreie Zugang mit Assistenzhunden, eine Ausweitung des Budget für Ausbildung auf alle Mitarbeiter*innen von Werkstätten für behinderte Menschen und der Zugang zur Eingliederungshilfe geregelt.


Den Beschluss des Bundesrates finden Sie hier.