Bund-Länder-AG zur Erarbeitung einer großen Pflegereform

Am 7. Juli 2025 hat eine Bund-Länder-AG zur Erarbeitung einer Pflegereform ihre Arbeit unter dem Titel „Zukunftspakt Pflege“ aufgenommen. Bis Ende des Jahres sollen Eckpunkte vorgelegt werden. Der Paritätische fordert in der Finanzierung der Pflegeversicherung einen Systemwechsel zur Pflegevollversicherung.

Vorsitzende der Kommission ist Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Die Länder werden durch die jeweils für die Pflegeversicherung zuständigen Minister*innen oder Staatssekretär*innen vertreten. Die Sitzungen finden in einem ehrgeizigen Programm bis zum Jahresende zweimal wöchentlich zu den Themen “Versorgung” und “Finanzierung” statt. 

Finanzierung der Pflegeversicherung durch Zusatzversicherungen?   
Für die Bund-Länder-AG zeichnet sich vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrags ab, dass als mögliche Reformansätze zur Weiterentwicklung des Umlagesystems insbesondere ein kapitalgedeckter Pflegevorsorgefonds und eine „verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge“ eine Rolle spielen sollen. Die vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) geforderte Pflege-Zusatzversicherung ist aus Sicht des Paritätischen keine tragfähige Lösung. Die bisher berechneten Modelle des PKV Experten-Rates „Pflegefinanzen“ zur „Pflege-Plus-Versicherung“ als Vorschlag für eine sog. generationengerechte, paritätische Pflegekostenversicherung zeigen, dass es sich dabei um ein im Vergleich zur Pflege-Bürgervollversicherung teureres Modell handelt: Eine Zusatzversicherung, die lediglich 90 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile abdeckt und – viel gravierender – alle Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit unberücksichtigt lässt.

Pflegevollversicherung
Eine Ausgabenkappung zu Lasten der Pflegebedürftigen und Pflegenden ist keine Lösung für die defizitäre Finanzsituation der Pflegeversicherung. Der Paritätische fordert einen Systemwechsel bei den Finanzen. Unser Gutachten zu den Beitragssatzeffekten einer Pflege-Bürgervollversicherung zeigt, wie sich die Beitragssatzentwicklung und die Finanzen der Pflegeversicherung bei steigenden Ausgaben stabil halten lassen. Unser konkreter Reformvorschlag ist die Pflege-Bürgervollversicherung, unter Einbeziehung der Privatversicherten in die Sozialversicherung, dem Einbezug weiterer Einkommensarten und einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Wie unsere Berechnungen zeigen, sind die durch die Bürgerversicherung generierten Mehreinnahmen auch langfristig ausreichend, um die Vollversicherung (vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten in der stationären Pflege und eine bedarfsgerechte Leistungserhöhung im ambulanten Bereich) zu finanzieren. Diese Elemente einer Bürgerversicherung führen zu einer Beendigung der strukturellen Einnahmeschwäche des aktuellen Systems und stabilisieren die Finanzierung nachhaltig.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Kampagnenwebseite Pflege - aber sicher.