Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat vor Weihnachten mit ausgewählten Verbänden in einem Fachgespräch Überlegungen zu einem Pflegekompetenzgesetz erörtert. Der Paritätische war für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vertreten.

Das Kurzpapier „Vorläufige Eckpunkte Pflegekompetenzgesetz“ stellt einen Katalog von 17 Maßnahmen vor. Der Pflegeberuf soll durch erweiterte Kompetenzen attraktiver gestaltet werden, die Akademisierung deutlich gestärkt werden. Vor dem Hintergrund des Mangels an personellen Ressourcen geht es auch darum, dass Aufgaben künftig berufsgruppenübergreifend effektiver aufgeteilt werden. Pflegefachkräfte sollen unabhängig von Ärzt*innen selbstständiger entscheiden und therapieren dürfen. Dazu gehört z.B. auch die eigenständige Entscheidung über bestimmte Verbandsstoffe und Salben. Geprüft werden soll den Eckpunkten zufolge, ob Pflegekräfte in Zukunft auch die Einstufung der Pflegebedürftigkeit übernehmen können. Fachkräfte mit Zusatzausbildung sollen bei der Therapie von Demenzpatienten mitwirken, und solche mit akademischem Abschluss selbst Hilfsmittel und Medikamente verschreiben und sogar Gesundheitspraxen oder kleine Krankenhäuser leiten dürfen.

Die Vorschläge des Ministeriums wurde von allen Beteiligten weitestgehend begrüßt. Allerdings ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen, dass zum Einsatz der vorhanden und zukünftigen Kompetenzen von Pflegefachkräften entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die den Pflegekräften mehr Zeit für ihre Arbeitsabläufe geben. Der aktuelle akute Personalmangel steht einer bloßen Übernahme von mehr Aufgaben entgegen. Angekündigt wurde in diesem Zusammenhang ein Entbürokratisierungsgesetz.

Das Gesetzgebungsverfahren soll in der ersten Jahreshälfte 2024 angestoßen werden. Die "vorläufigen" veröffentlichten Eckpunkte finden Sie hier auf der Internetseite des BMG.