Bezuschussung von Geräten für Homeschooling für Schüler*innen und Auszubildende in Hartz IV-Haushalten

Eine aktuellen Weisung der Bundesagentur für Arbeit sieht die Möglichkeit einer zum Jahresanfang rückwirkenden Kostenerstattung von digitalen Endgeräten wie PCs, Laptops für das Homeschooling von Schüler*innen und Auszubildenden in Hartz IV-Haushalten vor, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt werden.

Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind zudem Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungsberechtigten müssen beim Jobcenter dazu einen entsprechenden Mehrbedarf anzuzeigen und die dringende Notwendigkeit deutlich machen, etwa mit Verweis auf die Dringlichkeit der PC-Ausstattung für die Teilnahme am Homeschooling und das Fehlen einer anderweitigen Kostenerstattung.

Die Höhe des Zuschusses ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350,00 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör) nicht übersteigen.

Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können.

Abruf der Weisung "Mehrbedarfe für digitale Endgeräte für den Schulunterricht" unter https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen

Die Fachinformation finden Sie auch hier: https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/jobcenter-koennen-pcs-und-laptops-fuers-homeschooling-bezuschussen/

Darin nicht vorgesehen sind Kinder und Jugendliche in den stationären HzE und in Pflegefamilien.
Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können.