Beschluss zur Inklusion für Menschen mit Behinderung

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat einen Beschluss gefasst zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fand vom 23. bis zum 25. Oktober in Leipzig statt. Der Beschluss sieht folgendes vor:

  • Schrittweiser Abbau von Einstellungs-und Umweltbarrieren.
  • Bis Ende 2026 sollen die Fachministerkonferenzen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen anlassbezogen die Gelegenheit geben, politikfeldbezogene Erfordernisse gemeinsam zu besprechen.
  • Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen eine Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und setzen sich dafür ein, dass ihre Landesverwaltungen dieser in ihrem gesamten Verantwortungsbereich auch weiterhin gerecht werden.
  • Darüber hinaus wird erwähnt, dass im Rahmen der Fachkräftestrategien der Länder Maßnahmen geplant sind, die Berufsanerkennung zu beschleunigen und zu harmonisieren. Als Ziel werden „gut ausgebildete Fach- und Assistenzkräfte“ genannt, die nicht näher spezifiziert werden.
  • Mit Blick auf die finanzielle Situation im Bereich der Eingliederungshilfe wird auf die Mehrbelastung der Kommunen durch den aufgrund des BTHG notwendigen Personalaufbau zur Bewältigung der Verfahren verwiesen – vom Bund wird hier eine transparente und nachvollziehbare Ermittlung der Aufwendungen sowie bereits für 2025 ein zukunftsfähiger Mehraufwandsausgleich gefordert.
  • Die Regierungschefinnen und Regierungschefs fordern die Bundesregierung auf, Hindernisse bei der Gewährleistung des uneingeschränkten Zugangs zu Leistungen der Pflegeversicherung für alle Menschen mit Behinderung zu beseitigen zum Beispiel durch die Geichstellung von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen der EGH mit anderen Pflegeversicherten gleichzustellen.