Viele Hilfesuchende könnten sonst ab Januar vor verschlossenen Beratungsstellen stehen, befürchtet der Wohlfahrtsverband.
Mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Wohlfahrtsgesetzes wird die Finanzhoheit in der gesundheitlichen und sozialen Beratung vom Land an die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. „Wir sehen aktuell in keinem Landkreis und in keiner kreisfreien Stadt die Voraussetzungen zur Übernahme der Steuerungsfunktion dieser Aufgabe gegeben“, kritisiert der Vorsitzende des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern Friedrich Wilhelm Bluschke.
Ein halbes Jahr vor Umstellung auf das neue System sei aufgrund bestehender Differenzen zwischen Land und Kommunen noch völlig offen, in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen die Beratungsstellen 2022 durch die Kommunen gefördert würden. „Weder liegen in den Landkreisen tragfähige Konzepte vor, wie die Beratungslandschaft ab 2022 organisiert werden soll, noch sind die Landkreise und kreisfreien Städte in der Lage, die notwendigen finanziellen Mittel beizusteuern“, so Bluschke. Viele Angebote stünden vor dem Aus, da es keine verlässliche Perspektive für die Beratungsstellten gibt. „Leidtragende sind am Ende die Menschen, die Hilfe suchen und auf die Angebote angewiesen sind“, so Bluschke.
Betroffen sind die Allgemeine Soziale Beratung, die Beratung für Menschen mit Behinderung, die Schuldnerberatung, die Sucht- und Drogenberatung, die Beratung für sexuelle Gesundheit und Aufklärung und die Ehe- und Lebensberatung. Das Land stellt zwar zusätzliche Fördermittel für die Beratungsdienste zur Verfügung. Doch diese fließen nur, wenn Landkreise und kreisfreie Städte kommunale Mittel in gleicher Höhe beisteuern. Dazu sehen sich die Kommunen nicht in der Lage.
„Wir appellieren an die Entscheidungsträger, nach einer schnellen Lösung zu suchen“, fordert der Verbandsvorsitzende. „Wir brauchen eine Übergangsregelung, die eine verlässliche Beratungsstruktur sichert, bis alle Rahmenbedingungen geklärt sind. Der Streit ums Geld darf nicht zu Lasten der Schwachen unserer Gesellschaft gehen“.
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Stephanie Böskens
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