Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege bringt viele Änderungen

Mit der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Das Gesetz bringt eine Vielzahl von Änderungen im SGB XI – aber nicht die notwendige Reform der Pflegeversicherung.

 

Neben einer Kompetenzerweiterung für Pflegefachkräfte und der Schärfung des Profils ambulanter Wohngemeinschaften mit der Einführung eines dritten Sektors („stambulant“), sind im Gesetz eine Vielzahl von Themen angelegt, die jedoch erst in weiteren Vereinbarungen der Verhandlungspartner auf Bundesebene konkretisiert werden müssen, unter anderem:

  • Vereinbarungen zur Erbringung von Heilkunde durch speziell geschulte Pflegefachkräfte gem. § 73d SGB V
  • Bundesempfehlungen zu Verfahrensvereinfachungen bei Vergütungsverhandlungen gem. § 86c SGB XI
  • Empfehlungen zu Verträgen in gemeinschaftlichen Wohnformen gem. § 92c SGB XI und u.a. MuG für gemeinschaftliche Wohnformen gem. § 113 Abs. 1 SGB XI
  • Wissenschaftlicher Auftrag zur Entwicklung eines Qualitätssystem für Pflege in gemeinschaftlichen Wohnformen gem. § 113 Abs. 4 SGB XI
  • Empfehlungen zu Beratungsbesuchen gem. § 37 Abs. 3 ff.
  • Beauftragung einer Geschäftsstelle mit der Begleitung und Unterstützung einer fachlich fundierten Personal- und Organisationsentwicklung von Pflegeeinrichtungen gem. § 113d SGB XI.

Die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.